Anerkennungsverfahren für Pflegekräfte aus anderen Staaten / Ländern

Für Menschen, die in Ihrem Heimatland eine pflegefachliche Qualifikation (Ausbildung / Studium) erworben haben:
Sie haben in Ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium in der Pflege erfolgreich absolviert und möchten diese berufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben?

Wie läuft das gesamte Verfahren ab, damit Sie in Deutschland erfolgreich sein können:

  • Kontaktaufnahme zu unseren Ansprechpartnern oder direkt mit unserer Rheinischen Akademie für Pflege und Gesundheit
  • Sichtung Ihrer Unterlagen (Schulbildung / Ausbildung / Studium)
  • Nachweis Ihrer Sprachkompetenz
  • Nachweis eines Visums
  • Beantragung der Gleichwertigkeit bei der zuständigen Landesbehörde
  • Anerkennungsverfahren: Wenn eine direkte Anerkennung durch die Behörde nicht gegeben ist, müssen Sie, um eine Anerkennung zu erwirken, eine von der Behörde vorgegebene Nachqualifizierung / einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolvieren.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme am Anpassungslehrgang / Bestehen der Prüfung wird die Anerkennung ausgesprochen und Sie erhalten von der Behörde eine entsprechende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs.

Die Anerkennunsqualifizierung bietet Ihnen die Rheinische Akademie für Pflege und Gesundheit entsprechend der behördlichen Vorgaben an.

Weitere Informationen:

Anerkennung von ausländischen Schulzeugnisse: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Antrag auf Bewertung ausländischer Schulzeugnisse und Hinweise zum Antrag

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften / Kopien