Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Zugang zur Pflegeausbildung haben –

  1. alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (oder einem
    anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss).
  2. Schülerinnen und Schüler, die mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss oder einem anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss, zusammen mit:
  • a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege

Wer im Ausland eine Schule besucht hat und nun in Deutschland eine weitere Schulausbildung beginnen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf das ausländische Schulzeugnis anerkennen lassen.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen oder Diplomen ist in NRW auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt.

Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse und Bildungsnachweise bis zum mittleren Schulabschluss

Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife

ggf. Anerkennung der Berufsausbildung

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