Berufspädagogische Pflichtfortbildungen

Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen. Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Praxisanleiter/-innen, die ihre Befähigung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter im letzten Jahr erworben haben als auch an langjährige Praxisanleiter/-innen.

Zielgruppe

Pflegefachkräfte, die bereits die Weiterbildung „Praxisanleitung“ erfolgreich absolviert haben und ihr vorhandenes Wissen auf den neuesten Stand bringen möchten.

Voraussetzung:

erfolgreiche Qualifizierung zur Praxisanleitung

Termine folgen in Kürze