Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Zugang zur Pflegeausbildung haben –
- alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (oder einem
anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss). - Schülerinnen und Schüler, die mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss oder einem anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss, zusammen mit:
- a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
Wer im Ausland eine Schule besucht hat und nun in Deutschland eine weitere Schulausbildung beginnen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf das ausländische Schulzeugnis anerkennen lassen.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeugnissen, Bildungsnachweisen oder Diplomen ist in NRW auf verschiedene Behörden und Organisationen verteilt.
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse und Bildungsnachweise bis zum mittleren Schulabschluss
Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
ggf. Anerkennung der Berufsausbildung
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