Änderung ab 2020 „generalistische Pflegeausbildung“
Mehr Infos:
Flyer Pflegeausbildung aktuell – Informationen zu den Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab 01.01.2020 Deutsch (mehrere Sprachen siehe rechts)
Ab 2020 sollen alle Auszubildenden der Kranken- Kinderkranken- und Altenpflege zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistische Ausbildung erhalten, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.
In der Ausbildung erlernen Sie die Theorie und die Praxis ihres Berufs abwechselnd in theoretischen und praktischen Ausbildungsblöcken.
Der theoretische Unterricht findet in der Pflegeschule der Rheinischen Akademie statt.
Die praktische Ausbildung findet beim Träger der Ausbildung statt und an unterschiedlichen sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege.
Während der gesamten Ausbildungszeit (in Vollzeit 3 Jahre) erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Arbeitgeber.
Beginn der Ausbildung:
jährlich März und September
2022 zusätzlich 01. November